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   BFH, 22.08.1956 - II 97/56 U   

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https://dejure.org/1956,819
BFH, 22.08.1956 - II 97/56 U (https://dejure.org/1956,819)
BFH, Entscheidung vom 22.08.1956 - II 97/56 U (https://dejure.org/1956,819)
BFH, Entscheidung vom 22. August 1956 - II 97/56 U (https://dejure.org/1956,819)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte oder irreführende Rechtmittelbelehrung durch das Finanzamt - Fehlerhafte Angabe über den Lauf der Rechtsmittelfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 63, 253
  • DB 1956, 1004
  • BStBl III 1956, 296
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 21.12.2005 - XI B 46/05

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung;

    Zugleich verlange die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH, denn das FG habe sich mit der Rechtsprechung des BFH sowohl zur Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung in den Urteilen vom 1. März 2000 VI R 32/99 (BFH/NV 2000, 1083) und vom 22. August 1956 II 97/56 U (BStBl III 1956, 296) als auch zur Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden, insbesondere im Urteil vom 15. Mai 2002 X R 33/99 (BFH/NV 2002, 1415) nicht auseinander gesetzt.
  • BFH, 21.08.1980 - IV R 73/80

    Rechtsbehelfsbelehrung - Einspruchsentscheidung - Monatsfrist - Anfechtungsklage

    Auch der Bundesfinanzhof (BFH) hat das Abstellen auf den Ablauf des Tages der Bekanntgabe der anzufechtenden Entscheidung bisher gebilligt (vgl. Urteil vom 22. August 1956 II 97/56 U, BFHE 63, 253, BStBl III 1956, 296).
  • BFH, 14.06.1963 - III 105/60 U

    Rechtswidrigkeit einer Schadensermäßigungs-Versagung durch das Finanzamt

    Eine Rechtsmittelbelehrung muß so beschaffen sein, daß auch ein rechtsunkundiger Steuerpflichtiger ohne Kenntnis von den in der Rechtsmittelbelehrung nicht erwähnten Vorschriften aus dieser selbst eindeutig das entnehmen kann, was für ihn zur Einhaltung der Form und Frist der Einlegung des Rechtsmittels erforderlich ist (vgl. auch Entscheidung des Bundesfinanzhofs II 97/56 U vom 22. August 1956, BStBl 1956 III S. 296, Slg. Bd. 63 S. 253).
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